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Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen

Informationen für Antragsteller:innen

Herzlich Willkommen im Antragsportal der Allzeitorte!

Ob als Alltags- oder Freizeitort, aus dem Feld der Soziokultur oder der politischen Bildung: Wir freuen uns, dass Sie da sind und etwas bewegen wollen!

Sie sehen vor Ort Handlungsbedarf, zur Demokratiestärkung beizutragen?
Sie möchten Menschen unterstützen, ihren Alltag im Kleinen zu verändern?
Vernetzung ist für Sie ein Mehrgewinn, aus dem Neues entstehen kann?
Dann freuen wir uns über eine Ideenskizze Ihres Vorhabens!

Bis einschließlich 10. März 2024 können Sie einen Antrag zu Ihrem geplanten Vorhaben einreichen. Für die Antragstellung muss Ihre Einrichtung gemeinnützig sein und ihren Sitz in Deutschland haben. Außerdem brauchen Sie zwei weitere Tridem-Partner:innen, d. h. Organisationen oder Personen aus den zuvor genannten Bereichen, die mit Ihnen gemeinsam einen praktischen Beitrag zur Demokratiestärkung leisten wollen. Ob das die Veränderung eines Ortes gemeinsam mit dessen Nutzer:innen ist, der Erarbeitungsprozess von passgenauen Lösungen für eine Herausforderung vor Ort oder die Umsetzung beteiligungsorientierter Aktivitäten – dies bleibt Ihren Einfällen und den individuellen Bedarfen und Wünschen der Menschen, mit denen Sie arbeiten wollen, überlassen. Falls erst ein:e Tridem-Partner:in feststeht, reicht dies für die Beantragung: Falls Ihr Vorhaben für eine Förderung ausgewählt wird, können Sie Tridem-Partner:in 3 auch in der anfänglichen Konzeptionsphase ermitteln.

Für den Antrag benötigen wir lediglich eine erste Ideenskizze mit groben Informationen zur speziellen Situation am Durchführungsort und zu möglichen Aktivitäten. Auf dieser Grundlage wählt die Programm-Jury im März 10 Vorhaben aus. Ein konkretes Konzept können alle ausgewählten Einrichtungen gemeinsam mit ihren Tridem-Partner:innen in der Konzeptionsphase des Vorhabens bis Ende Juni 2024 erarbeiten. Die ausgewählten Modellvorhaben werden bis zum Juni 2025 mit bis zu 50.000 Euro gefördert.

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie einen Link mit Ihrem persönlichen Zugang, der bis zum Ablauf der Antragsfrist aktiv ist. In dieser Zeit können Sie den Antrag jederzeit zwischenspeichern und weiterbearbeiten. Falls sich Angaben, die Sie bei der Registrierung zur antragstellenden Organisation machen, kurzfristig ändern sollten, kontaktieren Sie bitte den Bundesverband Soziokultur.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht parallel in mehreren Browsern am Antrag arbeiten können.

Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und Vorhaben!

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Frist zur Einreichung ist abgelaufen.

AUSSCHREIBUNG


Die PDF-Datei können Sie hier herunterladen.

AUF EINEN BLICK


Thema: Vorhaben zur Demokratiestärkung

Antragsfrist: 10. März 2024

Voraussetzungen für eine Antragstellung:
– Gemeinnützigkeit der antragstellenden Einrichtung
– Beantragung zusammen mit mindestens einer:m Tridem-Partner:in
(Alltags- oder Freizeitort und/oder aus den Bereichen Soziokultur und/oder politische Bildung)

Maximale Laufzeit der Vorhaben: April 2024 bis Juni 2025

Fördersumme: max. 50.000 Euro

FAQ

ZUM ANTRAGSVERFAHREN

Bis wann kann ich mich bewerben?

Die Antragsfrist endet am 10. März 2024.
Es gibt kein sogenanntes “Windhund”-Verfahren, bei dem die früher eingegangen Anträge bevorzugt werden. Alle bis zum Stichtag 10. März 2024 (Mitternacht) eingegangenen Anträge werden berücksichtigt.

Wer kann sich bewerben?

Gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Deutschland aus einer der folgenden Kategorien können einen Antrag einreichen:

  1. Alltags- oder Freizeitort
  2. Soziokultur
  3. Politische Bildung

Bei der Projektumsetzung müssen alle drei Kategorien abgedeckt sein. Für die Antragstellung reicht zunächst ein:e weitere:r Partner:in aus.

Können Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts einen Antrag stellen?

Ja, Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger eines Alltags- oder Freizeitorts oder einer Einrichtung der Soziokultur oder politischen Bildung förderfähig. Da sie keine Frei- oder Feststellungsbescheide vorliegen haben, entfällt der Nachweis über die Gemeinnützigkeit. Im Antragsformular muss demnach kein Nachweis hochgeladen werden.

Was wird für den Antrag benötigt?

  1. Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit (muss zur Zeit der Antragstellung vorliegen)
  2. mindestens ein:e weitere:r Tridem-Partner:in
  3. eine erste Ideenskizze (durch Beantwortung der Fragen im Bewerbungsportal) mit groben Informationen, u.a. zu speziellen Herausforderungen am Durchführungsort und Aktivitäten, wie diesen begegnet werden kann

Meine Organisation ist nicht gemeinnützig. Was nun?

Sollte Ihre Organisation nicht gemeinnützig sein, brauchen Sie eine gemeinnützige Einrichtung als Tridem-Partnerin, die den Antrag für das Tridem stellt.

Unser Verein ist neu gegründet – geht das?

Wenn der Verein über einen Nachweis der Gemeinnützigkeit verfügt, kann auch ein neu gegründeter Verein einen Antrag stellen. Ein Verein im Gründungsprozess ist hingegen nicht antragsberechtigt, kann aber Teil des Tridems werden.

Kann ich auch einen Antrag stellen, obwohl meine Einrichtung nicht in Deutschland liegt?

Nein, die antragstellende Einrichtung muss ihren Sitz in Deutschland haben. Eine Beteiligung von Partner:innen aus Nachbarländern ist aber möglich. Der Alltag- oder Freizeitort muss allerdings in Deutschland liegen; das Vorhaben sollte zudem inhaltlich einen Deutschland-Bezug haben. Die Durchführungssprache sollte zudem schwerpunktmäßig Deutsch sein.

Was umfasst die Kategorie „Alltags- oder Freizeitort”?

Die Orte können zu zivilgesellschaftlichen Vereinen und Verbänden gehören (z.B. Tanzverein, Feuerwehr, Bibliothek, Schrebergarten, Museum oder weitere aus Sport, Kultur, Freizeit etc.) oder auch kommerzielle öffentliche Orte sein (z.B. ein Einkaufszentrum, Restaurant, Café, Nagelstudio, Fitness-Studio, Kiosk, Friseursalon, Tankstelle etc.).

Können öffentliche Räume wie z.B. Marktplätze als Alltags- und Freizeitorte fungieren?

Wenn ein öffentlicher Platz als Alltagsort beantragt wird, sollte eine konkrete Einrichtung als Ansprechpartner dahinterstehen, die als Tridem-Partner ins Boot geholt werden kann und die rechtlich, inhaltlich oder von der geographischen Nähe her mit dem Ort in Zusammenhang steht (Bsp. Kommune in Zuständigkeit der öffentlichen Liegenschaft). Es ist auch denkbar, dass bei einem kommerziellen oder gemeinwohlorientierten Alltagsort ein öffentlicher Raum in derartiger geographischer Nähe liegt, dass die Aktivitäten dort schwerpunktmäßig stattfinden, weil der Platz bspw. direkt vor der Einrichtung liegt. Als Alltags- oder Freizeitort kann jedoch keine beliebige Fußgängerzone o.ä. gewählt werden, mit denen die betreffende Einrichtung keine trägerbezogenen oder räumlichen Berührungspunkte hat. Selbstverständlich können an öffentlichen Plätzen, Parkanlagen und Fußgängerzonen etc. im Rahmen der Vorhaben Aktionen durchführt werden. Das wird u.U. sogar wichtig sein, um zusätzliche Menschen in Ergänzung zum eigentlichen Alltags- oder Freizeitort auf das Angebot aufmerksam zu machen.

Kann das Vorhaben an mehreren Orten umgesetzt werden?

Das Vorhaben sollte einen Alltags- oder Freizeitort in den Fokus stellen. Dieser sollte insbesondere in der Anfangsphase der Umsetzung den Schwerpunkt bilden. Je nach Konzept kann es Sinn machen, auch an weitere Orte zu gehen, um z.B. die am Alltags- der Freizeitort stattfindenden Aktivitäten weiteren Menschen bekannt zu machen oder weil eine ggf. am Alltags- oder Freizeitort entstandene Gruppe sich dafür entscheidet. Außerdem könnte es interessant sein, ein am Alltags- oder Freizeitort erprobtes Format auch an anderen Stellen, die entweder ähnliche oder gänzlich andere Bedingungen haben, auszuprobieren. Für den (temporären) Wechsel an andere Orte gibt es keine räumliche Vorgabe, es kann auch das Nachbardorf oder ein anderer Stadtteil sein. Wichtig ist, dass zunächst ein fester Ort die Anlaufstelle bildet.

Nicht möglich ist, das Vorhaben parallel in mehreren unterschiedlichen Regionen/ Bundesländern durchzuführen.

Was umfasst die Kategorie Soziokultur”?

Soziokulturelle Zentren und Initiativen werden über ihre Mitgliedschaft im Bundesverband Soziokultur bzw. seiner jeweiligen Landesverbände definiert. Darüber hinaus ist für kulturelle Einrichtungen/Initiativen mit gemeinnütziger Zielsetzung eine eigene Einordnung in die Kategorie „Soziokultur“ möglich, die im Antrag begründet werden muss. Nachfolgend finden Sie einige Spiegelstriche zur Einordnung:

Soziokultur…
• ist eine programmatische Bezeichnung für Inhalte, Praxis­ und Organisationsformen, die gesellschaftliches Leben und kultu­rellen Ausdruck aufeinander beziehen und mit künstlerischen Mitteln den gesellschaftlichen Diskurs anregen
• fördert durch kulturelle Beteiligung bür­gerschaftliches Engagement und die kreativ­-kulturellen Kompetenzen
• stellt nicht ausschließlich die Produktion und den Konsum von Kunst und Kultur in den Vordergrund, sondern die aktive Beteiligung daran
• integriert verschiedene Altersgruppen, soziale Schichten und interkulturelle Hintergründe
• hat zum Ziel, die kulturelle und gesellschaftspolitische Teilhabe sowie das soziale Engagement verschiedener Bevölkerungsgruppen zu fördern

Was umfasst die Kategorie Politische Bildung”?

Einrichtungen und Referent:innen der außerschulischen politischen Bildungsarbeit können im Antrag ihre bisherigen Schwerpunkte/Erfahrungen im Fachfeld beschreiben. Es ist zudem die Beteiligung von politischen Bildner:innen als Einzelpersonen ohne feste Zuordnung zu einer Einrichtung zulässig; allerdings nicht als antragstellende:r Tridem-Partner:in.
Beispiele für Einrichtungen der politischen Bildung sind Bildungsstätten, Volkshochschulen, Landeszentralen für politische Bildung, anerkannte Träger der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Mitglieder des Bundesausschuss Politische Bildung e.V. (bap) oder der DVPB – Deutsche Vereinigung für Politische Bildung e.V., Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften, Stiftungen, Wohlfahrtsverbänden etc. oder Einrichtungen der Antidiskriminierungsarbeit, Friedenspädagogik, Menschenrechtsbildung u.ä.

Müssen alle Tridempartner aus demselben Ort kommen?

Mindestens ein:e Tridem-Partner:in muss in dem Ort ansässig sein, in dem sich auch der Alltags- oder Freizeitort (Durchführungsort) befindet. Bei den weiteren Partnerschaften ist es – je nach Projektkonzept – auch möglich, wenn diese in einer anderen Gemeinde verortet sind, hier gibt es keine geographische Grenze.

Ich finde so schnell keine:n dritte:n Tridem-Partner:in. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Der/die dritte Tridem-Partner:in kann in der ersten Hälfte der Konzeptionsphase (bis Mitte Mai) ermittelt und nachgereicht werden.

Welche Erwartungen gibt es an die Zusammenarbeit der Tridem-Partner:innen?

Die Tridem-Partner:innen bilden eine Steuerungsrunde und planen die Umsetzung des Programms gleichberechtigt. Spätestens zur Halbzeit der Konzeptionsphase (Mitte Mai) schließen die Partner:innen einen Kooperationsvertrag ab, der die Art und Weise der Zusammenarbeit abgestimmt auf die individuelle Situation der einzelnen Partner:innen regelt. Mindestens ein:e Vertreter:in des Tridems sollte Zeit für vernetzende Treffen (Online und Präsenz), die Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitung und die Mitwirkung an kollegialer Beratung mitbringen. Im Idealfall können alle Partner:innen am kollegialen Austausch teilnehmen, um die Perspektiven der verschiedenen Fachbereiche einzubringen; dies ist aber keine Voraussetzung.

Muss ich mit dem Antrag bereits ein fertiges Projektkonzept einreichen?

Nein. Mit der Antragstellung wird eine grobe Ideenskizze eingereicht. Diese Idee wird in der Konzeptionsphase (bis Ende Juni 2024) auf der Grundlage der Bedürfnisse und Wünsche vor Ort konkretisiert.

Kann ich das Online-Formular auch ausgedruckt per Post einreichen?

Nein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Bewerbungen über das Antragsportal akzeptiert werden können. Kontaktieren Sie bei technischen Schwierigkeiten gerne das Allzeitorte-Team beim Bundesverband Soziokultur.

Wann und wie wird über meinen Antrag entschieden?

Über die eingereichten Anträge wird per Jury-Verfahren Ende März 2024 entschieden.

ZUM INHALT DES FÖRDERPROGRAMMS

Worum geht es?

Mit dem Förderprogramm soll der Mehrwert von Demokratie und Gemeinschaft erfahrbar gemacht werden. Die Aktivitäten im Rahmen der beantragten Vorhaben sollen dort stattfinden, wo Menschen sich häufig und gerne aufhalten: an Alltags- oder Freizeitorten. Der Alltags- oder Freizeitort schließt sich mit Akteur:innen der soziokulturellen und politischen Bildung zu einem Tridem zusammen. Die Tridems nutzen das Potenzial vorhandener Orte, greifen die Themen der Besucher:innen oder Nutzer:innen auf, entwickeln gemeinsam mit ihnen Ideen und werden gestalterisch und produktiv tätig.

Was verstehen wir unter der Vermittlung von Demokratiekompetenzen?

In komplexen und pluralen Gesellschaften reicht es nicht aus, die Funktionsweise eines politischen Systems und ihre Institutionen zu kennen. Um politisch und gesellschaftlich teilhaben zu können, benötigen Bürger:innen Kompetenzen für eine konstruktive on- und offline Debattenkultur sowie die Fähigkeit Unterschiede auszuhalten, Perspektiven zu wechseln, Kompromisse eingehen zu können und kritisch zu denken. 

Wer soll erreicht werden?

Mit dem Vorhaben sollen Menschen im erwerbsfähigen Alter (16 bis 65 Jahre) erreicht werden, die sich von der Politik nicht angesprochen fühlen, der Demokratie gegenüber indifferent oder ambivalent eingestellt sind und durch Angebote politischer Bildung bislang kaum erreicht wurden. Lesenswerte Hintergrundinformationen zur demokratieindifferenten Zielgruppe finden Sie z.B. in den von More in Common herausgegebenen Studien “Die 6 Typen der deutschen Gesellschaft” und “Beziehungskrise? Bürger und ihre Demokratie in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen und den USA” (hrsg. von der Robert Bosch Stiftung GmbH und More in Common).
Gleichzeitig möchte das Programm Multiplikator:innen der Demokratiearbeit vernetzen, qualifizieren und in fachlichen Austausch bringen.

Welche Laufzeit haben die Vorhaben?

Die Vorhaben beginnen mit einer Konzeptionsphase im April 2024. Spätestens im Juli 2024 sollte die eigentliche Umsetzung beginnen. Alle Vorhaben laufen max. bis Ende Juni 2025.

Darf das Vorhaben schon laufen?

Nein. Das Vorhaben kann jedoch eine Ergänzung oder Erweiterung zu schon bestehenden Projekten sein. Dennoch sollte es als eigenständiges Vorhaben identifizierbar sein.

Wie hoch ist das Fördervolumen?

Alle Vorhaben werden bis Juni 2025 mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Mittel werden überjährig, d.h. unabhängig vom Kalenderjahr, zur Verfügung gestellt und können quartalsweise abgerufen werden. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung; es brauchen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden. Das Einbringen von Eigen- oder Drittmitteln ist aber möglich, um das Fördervolumen zu erhöhen. Konkrete Rahmenbedingungen dafür können im Falle einer Förderung mit dem Bundesverband Soziokultur abgestimmt werden.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Die Förderung richtet sich flexibel nach den jeweiligen Bedarfen vor Ort und kann prinzipiell alle Kostenarten (Honorare, Sachmittel, anteilige Personalkosten etc.) enthalten. Ein Teil dieser Mittel wird als Pauschale zur Verfügung gestellt: Die beantragende und mittelverwaltende Einrichtung erhält eine Verwaltungspauschale in Höhe von bis zu 5.000 €. In der Konzeptionsphase stehen jedem Tridem bis zu 5.000 € zur Verfügung. Für die Teilnahme an den Netzwerktreffen werden die Reisekosten erstattet. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Was Sie konkret umsetzen, bleibt Ihren Einfällen und den Bedürfnissen der Menschen, mit denen Sie zusammenarbeiten möchten, überlassen. Produktive Aktionen, die die Besucher:innen aktivierend miteinbeziehen, sind dabei ebenso denkbar wie Maßnahmen der Organisationsentwicklung mit Blick auf demokratische Prozesse und Strukturen. Die Perspektive des Alltags- oder Freizeitorts soll in das Vorhaben ebenso einfließen wie der Blickwinkel der politischen Bildung und der Soziokultur. Wir erhoffen uns experimentelle Ideen, die erproben, wie Menschen im Alltag erreicht werden und den Wert von Demokratie praktisch erleben können. Es geht dabei nicht um einmalige Aktivitäten wie ein Festival, sondern um kontinuierliche Angebote, die Menschen zum Wiederkommen und/oder Aktivwerden motivieren.

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

  • 15.01. bis 10.03.24: Antragsphase
  • Ende März: Entscheidung über eingereichte Anträge per Jury-Verfahren
  • April bis Juni 2024: Konzeptionsphase
  • Juli 2024 bis Juni 2025: Umsetzungsphase
  • 3. Quartal 2025: Ergebniskonferenz  

Was ist die Konzeptionsphase?

In der Konzeptionsphase (April bis Juni 2024) werden die Bedarfe vor Ort ermittelt und auf dieser Grundlage die Projektidee sowie die Vorgehensweise konkretisiert. In dieser Phase wird außerdem – falls nicht bereits mit der Antragstellung geschehen – der/die dritte:n Tridem-Partner:in festgelegt.

Was ist die Umsetzungsphase?

In der Umsetzungsphase sollen beteiligungsorientierte, niedrigschwellige Aktivitäten zur Stärkung von Demokratiekompetenzen an Alltags- und Freizeitorten durchgeführt werden. Idealerweise bestehen diese durch das Engagement der Teilnehmenden längerfristig. Ziel des Programms ist die Entwicklung bedarfsgerechter Angebote für den jeweiligen Ort. Das kann bedeuten, dass auch Maßnahmen der Organisationsentwicklung im Hinblick auf demokratische Prozesse, Strukturen und Angebote unter intensiver Einbeziehung der Nutzer:innen durchgeführt werden.

Was sind weitere Bestandteile des Förderprogramms?

Die Projekt-Tridems erfahren von Anfang an eine enge Beratung durch den Bundesverband Soziokultur e.V. und vernetzen sich untereinander im Sinne des kollegialen Austauschs. Der übertragbare Wissenstransfer von Good Practice wird im gesamten Projektverlauf eine wichtige Rolle spielen, u. a. bei Netzwerktreffen und einer abschließenden Fachkonferenz. Eine wissenschaftliche Begleitung eruiert Gelingensbedingungen und gibt so die Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren.

Was wird von den Bewerber:innen erwartet?

Folgende Voraussetzungen sollten bei einer Bewerbung erfüllt sein:

– Bereitschaft zu gleichberechtigter Zusammenarbeit der Tridem-Partner:innen

– Interesse an Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit den anderen Tridems, die am Programm teilnehmen. Hierfür sind in der Laufzeit des Programms Treffen (Präsenz und Online) vorgesehen, an denen Vertreter:innen der Tridems teilnehmen sollen.

– Bereitschaft zur Mitwirkung an der wissenschaftlichen Begleitung des Programms, z. B. die Teilnahme an Interviews und die Beantwortung von Fragebögen.

ZU DEN PROGRAMMPARTNER:INNEN

Wer sind die Programmpartner:innen?

Das Programm wird gemeinsam von der Robert Bosch Stiftung GmbH und dem Bundesverband Soziokultur e.V. umgesetzt.

Mehr zu den Programmpartner:innen

Die Robert Bosch Stiftung GmbH (RBSG) gehört zu den großen, unternehmensverbundenen Stiftungen in Europa. Sie arbeitet in den Fördergebieten Gesundheit, Bildung und Globale Fragen. Mit ihrer gemeinnützigen Tätigkeit trägt sie zur Entwicklung tragfähiger Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen bei. Dazu setzt sie eigene Projekte um, geht Allianzen mit Partner:innen ein und fördert Initiativen Dritter. Mit ihrer Arbeit im Thema „Demokratie“ tritt die RBSG für eine resiliente Demokratie in Deutschland und Europa ein, die das kritische Vertrauen der Bürger:innen und Legitimität genießt. Das Fundament dafür liegt in einer fest verankerten, gelebten demokratischen Kultur – sowohl analog als auch digital, in urteils- und handlungsfähigen, politisch gebildeten Bürger:innen, die Demokratie in die Praxis umsetzen, sich aktiv einbringen und Teilhabe einfordern. Weitere Informationen: https://www.boschstiftung.de/de/thema/demokratie

Der Bundesverband Soziokultur e.V. engagiert sich als Dach- und Fachverband für die Anerkennung und angemessene Förderung der soziokulturellen Arbeit. Seine Mitglieder sind die jeweiligen Landesverbände, in denen bundesweit über 750 soziokulturelle Zentren, Netzwerke und Initiativen organisiert sind. Der Bundesverband wird den Prozess der Bündnisse administrativ und fachlich begleiten und als Schnittstelle zur RBSG die Verwaltung der Mittel koordinieren.
Weitere Informationen: https://soziokultur.de

INFO-KIT

Einen One-Pager zum Aufhängen und Verteilen können Sie hier herunterladen.
Textbausteine zum Posten auf Social-media-Kanälen finden Sie hier.
Unsere Pressemitteilung zum Auftakt können Sie hier herunterladen.
Unsere Wort-Bild-Marke sowie weitere Visuals finden Sie hier: Wort-Bild-Marke | Visual Frontalperspektive | Visual Vogelperspektive

KONTAKT


Haben Sie Beratungs- oder Klärungsbedarf?
Bei allen inhaltlichen, technischen und administrativen Fragen können Sie
sich gerne an den Bundesverband Soziokultur e.V. wenden:


Antragsteller:innen aus der politischen Bildung und Alltags- oder Freizeitorten | Inhaltliche Fragen
Kristina Rahe
kristina.rahe@soziokultur.de
030 2359305-21

Antragsteller:innen aus der Soziokultur | Administrative Fragen
Julia Hans
julia.hans@soziokultur.de
030 2359305-22

Allgemeine Informationen zum Programm und Pressekontakt
Alle wichtigen Infos finden Sie auf der Website der Robert Bosch Stiftung GmbH von Allzeitorte.

„Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen“ ist ein gemeinsames Förderprogramm der Robert Bosch Stiftung GmbH und des Bundesverband Soziokultur e.V.