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Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen

Informationen für Antragsteller*innen

Herzlich Willkommen im Antragsportal Allzeitorte!
Wir freuen uns, dass du im Bereich Demokratiearbeit etwas bewegen willst! 

Du möchtest dir den Text im Dialog erarbeiten? Dann nutze den Verainfacher!
Voraussetzungen für die Antragstellung
  • bis 17. Mai 2026 23:59 Uhr Antrag zum geplanten Vorhaben einreichen
  • Die antragstellende Einrichtung muss gemeinnützig sein und ihren Sitz in Deutschland haben (Vereinsregisterauszug). Die anderen Trio-Partner*innen müssen nicht gemeinnützig sein.
  • Antragstellung als Trio aus den Bereichen Soziokultur, politische Bildung und Alltags- bzw. Freizeitort (Absichtsbekundungen der Trio-Partner*innen). 
  • Der Antrag besteht aus einer Ideenskizze zu eurem Vorhaben, Kurzinfos zu den drei Kooperationspartner*innen, zur Situation am Durchführungsort und zu möglichen Aktivitäten. Hier kannst du die Fragen des Antrags einsehen.

So funktioniert’s

1. Registriere dich mit deiner E-Mail-Adresse.
2. Du erhältst einen Link mit persönlichem Zugang zum Antragsportal.
3. Fülle alle Pflichtfelder im Antragsportal aus.
4. Lade die notwendigen Dokumente hoch (Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie Absichtsbekundung der Trio-Partner*innen 2 und 3. Das kann auch ein Screenshot einer E-Mail sein.).
5. Du bekommst deinen Antrag als PDF-Datei zugeschickt.
6. Drucke den Antrag aus, unterschreibe ihn und lade ihn als PDF oder jpg wieder hoch.

Hinweise
  • Der Link ist bis zum Ablauf der Antragsfrist gültig.  
  • Du kannst den Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.  
  • Es ist nicht möglich, an verschiedenen Computern zeitgleich an dem Antrag zu arbeiten.  
  • Kontaktiere bitte den Bundesverband Soziokultur, wenn sich Angaben ändern, die du bei der Registrierung (Schritt 1) gemacht hast.  

Zeitplan 
  • Ende Juni 2026: Auswahl von 15 Ideenskizzen durch die Jury 
  • Juli Mitte November: Konzeptionsphase mit einer Förderung von 6.000 Euro: Erstellung eines Konzepts mit Kosten- und Finanzierungsplan. Die Fragen zum Konzept findest du hier
  • Dezember 2026: Auswahl von sieben Trios durch die Jury  
  • Januar 2027 – September 2029: Umsetzungsphase der sieben Projekte  
  • Januar 2027 – September 2029: Qualifizierung, Wissenstransfer und Vernetzung für alle 15 Projekte  

Wir freuen uns über Bewerbungen von Organisationen mit gelebter Erfahrung und sind gespannt auf eure Projektskizzen!

AUSSCHREIBUNG


Informationen zur Ausschreibung findest du hier.

FAQ
ZUM ANTRAGSVERFAHREN

1. Bis wann kann ich mich bewerben?

Die Antragsfrist endet am 17. Mai 2026 um 23:59 Uhr. Jeder Antrag, der die Voraussetzungen erfüllt, wird berücksichtigt. Es gibt kein sogenanntes Windhund-Verfahren oder Prioritätsprinzip.

2. Wer kann sich bewerben?

Gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Deutschland aus einer der folgenden Kategorien können einen Antrag einreichen:

  • Alltags- oder Freizeitort
  • Soziokultur
  • Politische Bildung

Alle drei Partner*innen können gemeinnützig sein. Nur die antragstellende Einrichtung muss gemeinnützig sein. Bei der Antragstellung müssen in allen drei Kategorien die Kooperationspartner feststehen. Die Partner bestätigen die Kooperation durch eine Absichtsbekundung.  
Im vergangenen Pilotprogramm hat es sich als hilfreich erwiesen, wenn mindestens ein Partner Erfahrungen in der Durchführung von Kooperationsprojekten mitbringt. Falls du Unterstützung bei der Suche von Trio-Partnern benötigst, siehe Punkt 15 der FAQs.  

3. Was wird für den Antrag benötigt?
  • Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Einrichtung (muss zur Zeit der Antragstellung vorliegen) 
  • Insgesamt drei Partner – jeweils ein Partner aus dem Bereich Soziokultur, politische Bildung und Alltags-/ Freizeitort und deren Absichtsbekundungen, das Vorhaben umzusetzen 
  • eine Ideenskizze (durch Beantwortung der Fragen im Bewerbungsportal) mit Informationen zu Herausforderungen am Durchführungsort, Aktivitäten und einer Kurzbeschreibung der Projektpartner  

Hier haben wir die Fragen im Antrag zusammengefasst.

4. Muss ich mit dem Antrag bereits ein fertiges Projektkonzept einreichen?

Nein. Mit der Antragstellung wird eine Ideenskizze eingereicht. Die Ideenskizze wird nach Auswahl der Jury in der Konzeptionsphase (Juli bis Mitte November 2026) konkretisiert und dient als Basis für die Jury, das Konzept für eine Umsetzung von Januar 2027 bis September 2029 auszuwählen.

Die Fragen zum Antrag und zur Konzepterstellung im November kannst du hier einsehen.

5. Meine Organisation ist nicht gemeinnützig. Was nun?

Ein*e Trio-Partner*in muss gemeinnützig sein, um den Antrag zu stellen. Nur die antragstelklende Einrichtung muss einen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit einreichen. Siehe hierzu auch Punkt 8 der FAQ.

6. Unser Verein ist neu gegründet. Geht das?

Wenn der Verein über einen Nachweis der Gemeinnützigkeit verfügt, kann auch ein neu gegründeter Verein einen Antrag stellen. Ein Verein im Gründungsprozess ist hingegen nicht antragsberechtigt, kann aber Teil des Trios werden.
Hinweis: Im vergangenen Pilotprogramm hat es sich als hilfreich erwiesen, wenn mindestens ein Partner fundierte Erfahrung in der Umsetzung von Kooperationsprojekten hat.  

7. Meine Einrichtung liegt nicht in Deutschland. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein, die antragstellende Einrichtung muss ihren Sitz in Deutschland haben. Eine Beteiligung von Partner*innen aus Nachbarländern ist möglich, wenn sich alle Trio-Partner*innen in räumlicher Nähe zueinander befinden. Der Alltags- oder Freizeitort muss in Deutschland liegen.

8. Können Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts einen Antrag stellen?

Ja, Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger eines Alltags- oder Freizeitorts, einer Einrichtung der Soziokultur oder politischen Bildung förderfähig. Da sie über keine Frei- oder Feststellungsbescheide verfügen, entfällt der Nachweis über die Gemeinnützigkeit. Im Antragsformular muss demnach kein Nachweis über die Gemeinnützigkeit hochgeladen werden. Es muss ein Nachweis der Trägerschaft eingereicht werden.

9. Können öffentliche Räume wie z.B. Marktplätze als Alltags- und Freizeitorte fungieren?

Wenn ein öffentlicher Platz als Alltagsort beantragt wird, sollte eine konkrete Einrichtung oder Verwaltung Teil des Trios sein, die rechtlich, inhaltlich oder räumlich mit dem Ort in Zusammenhang steht (Bsp. Kommune in Zuständigkeit der öffentlichen Liegenschaft).
Es kann jedoch keine beliebige Fußgängerzone o.ä. als Alltags- oder Freizeitort gewählt werden, mit denen die betreffende Einrichtung keine trägerbezogenen oder räumlichen Berührungspunkte hat. Selbstverständlich können einzelne Aktionen an nahegelegenen öffentlichen Plätzen, Parkanlagen und Fußgängerzonen etc. durchführt werden. Dies kann weitläufig auf die Umgestaltung des Alltags-/Freizeitortes aufmerksam machen.

10. Kann das Vorhaben an mehreren Orten umgesetzt werden?

Das Vorhaben sollte einen Alltags- oder Freizeitort in den Fokus stellen. Je nach Konzept kann es sinnvoll sein, auch Aktivitäten an weiteren Orten umzusetzen, um das Projekt oder den Allzeitort bekannt zu machen oder weil die Menschen vor Ort den Bedarf sehen.  
Im Sinne der Skalierbarkeit kann ein am Allzeitort erprobtes Format auch woanders ausprobiert werden. Für den (temporären) Wechsel an andere Orte gibt es keine räumliche Vorgabe, es kann auch das Nachbardorf oder ein anderer Stadtteil sein. Wichtig ist, dass zunächst ein fester Ort die Anlaufstelle bildet.
Nicht möglich ist, das Vorhaben dauerhaft an mehreren Alltagsorten oder parallel in mehreren unterschiedlichen Regionen/ Bundesländern durchzuführen. 

11. Was umfasst die Kategorie „Alltags- oder Freizeitort”?

Im Mittelpunkt stehen Orte des täglichen Lebens: Nachbarschaftstreffs, Schwimmbäder, Suppenküchen, Fitnesstudios, Räume in Kirchen, Moscheen und Synagogen, oder andere Treffpunkte, an denen Menschen selbstverständlich zusammenkommen. Die Orte können zu zivilgesellschaftlichen Vereinen und Verbänden gehören (z.B. Tanzverein, Feuerwehr, Bibliothek, Schrebergarten, Museum oder weitere aus Sport, Kultur, Freizeit etc.). Sie können kommerzielle öffentliche Orte sein (z.B. Einkaufszentrum, Kneipe, Restaurant, Café, Nagelstudio, Fitness-Studio, Kiosk, Shisha-Bar, Friseursalon, Tankstelle etc.).  
Hier findest du die Alltags- und Freizeitorte unseres Pilotprogramms.    
Nach den Erfahrungen aus dem Pilotprogramm haben vor allem Freizeitorte großes Potential: Sie sind offene, wenig reglementierte Räume mit hoher Aufenthaltsqualität und freiwilliger Nutzung. Das sind erfahrungsgemäß sehr gute Voraussetzungen.  

12. Was umfasst die Kategorie „Soziokultur”?

Soziokulturelle Zentren und Initiativen werden über ihre Mitgliedschaft im Bundesverband Soziokultur bzw. seiner Landesverbände definiert. Hier findest du eine Übersicht. Darüber hinaus ist für kulturelle Einrichtungen/ Initiativen mit gemeinnütziger Zielsetzung eine eigene Einordnung in die Kategorie „Soziokultur“ möglich, die im Antrag begründet werden kann. Zur Einordnung:  

Soziokultur… 

  • ist eine programmatische Bezeichnung für Inhalte, Praxis- und Organisationsformen, die gesellschaftliches Leben und kulturellen Ausdruck aufeinander beziehen und mit künstlerischen Mitteln den gesellschaftlichen Diskurs anregen. 
  • fördert durch kulturelle Beteiligung bürgerschaftliches Engagement und die kreativ-kulturellen Kompetenzen. 
  • stellt nicht ausschließlich den Konsum und die Produktion von Kunst und Kultur in den Vordergrund, sondern die aktive Beteiligung daran. 
  • hat zum Ziel, die kulturelle und gesellschaftspolitische Teilhabe sowie das soziale Engagement verschiedener, unterschiedlichster Menschen zu fördern. 
  • engagiert sich für ein vielfältiges, tolerantes, demokratisches Miteinander.  

13. Was umfasst die Kategorie „Politische Bildung”?

Einrichtungen und Referent*innen der außerschulischen politischen Bildungsarbeit beschreiben im Antrag ihre bisherigen Schwerpunkte und Erfahrungen im Fachfeld. Auch Akteur*innen der politischen Bildung ohne feste Zuordnung zu einer Einrichtung können Trio-Partner*innen sein, allerdings können sie nicht den Antrag stellen. 
Beispiele für Einrichtungen der politischen Bildung:  

  • Volkshochschulen 
  • Träger der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Landeszentralen für politische Bildung 
  • Mitglieder des Bundesausschuss Politische Bildung e.V. (bap) oder der DVPB – Deutsche Vereinigung für Politische Bildung e.V.  
  • Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften, Stiftungen, Wohlfahrtsverbänden etc.  
  • Einrichtungen der Antidiskriminierungsarbeit, Friedenspädagogik, Menschenrechtsbildung etc.  

14. Müssen alle Trio-Partner aus demselben Ort kommen?

Die Trios sollten in räumlicher Nähe zueinander ansässig sein. Nach unseren Erfahrungen aus dem Pilotprojekt erleichtert das sowohl die Absprachen im Trio also auch die langfristige, tragfähige Beziehungs- und Vertrauensarbeit vor Ort.  

15. Uns fehlt ein*e Trio-Partner*in. Kann ich mich trotzdem bewerben? 

Sprich‘ uns unbedingt an. Wir können unterstützen, Kooperationspartnerschaften zu beginnen.
Soziokultur fehlt? Sprich den zuständigen Landesverband an und bekomme einen Überblick, wo unsere Mitgliedszentren/Initiativen aktiv sind: www.soziokultur.de/ueber-uns/mitglieder.   
Politische Bildung fehlt? Sprich die Dachverbände für politische Bildung an, die wir hier bei FAQ Nr. 13 genannt haben. 
Alle drei Trio-Partner*innen müssen bei Antragstellung feststehen.  

16. Welche Erwartungen gibt es an die Zusammenarbeit der Trios?

Die Trios planen die Umsetzung des Programms gleichberechtigt. Zur Antragstellung erklären sie ihre Absicht zur Zusammenarbeit. Das kann eine kurze Absichtsbekundung sein oder durch eine E-Mail veranschaulicht werden. Werden sie zur Umsetzung ihres Konzepts ausgewählt, schließen die Trios einen Kooperationsvertrag ab, der die Zusammenarbeit regelt.  

Die Trios sind Multiplikator*innen und Initiator*innen von partizipativen Prozessen vor Ort. Mindestens eine Person aus dem Trio nimmt an vernetzenden Treffen und Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Projektes teil (Online und Präsenz) und plant Zeit ein für die wissenschaftliche Begleitung sowie für den Austausch und kollegiale Beratung mit dem Bundesverband Soziokultur. Im Idealfall nimmt das gesamte Trio teil, wenn es die Ressourcen erlauben, um die Perspektiven der verschiedenen Fachbereiche einzubringen.   

17. Kann ich das Online-Formular auch ausgedruckt per Post einreichen?

Nein. Es können nur vollständige Bewerbungen über das Antragsportal akzeptiert werden. Bei technischen Schwierigkeiten unterstützt das Allzeitorte-Team beim Bundesverband Soziokultur. 

18. Wann und wie wird über meinen Antrag entschieden?

Über die eingereichten Anträge entscheidet Mitte Juni 2026 eine siebenköpfige, unabhängige Jury. Die Jury wählt 15 Projekte aus, die ihr Konzept bis November 2026 ausarbeiten.
Aus den 15 Konzepten wählt die Jury im Dezember 2026 sieben aus, die ihr Konzept umsetzen können. Alle anderen bleiben Teil der Vernetzungs- und Qualifizierungsangebote im Programm.   

ZUM INHALT DES FÖRDERPROGRAMMS

1. Worum geht es?

Mit dem Förderprogramm sollen verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Meinungen, Körpern, Herkünften, Religionen, Geldbeuteln etc. den Mehrwert von Demokratie und Gemeinschaft lebensnah erfahren. Die Aktivitäten im Rahmen der beantragten Vorhaben sollen dort stattfinden, wo Menschen sich häufig und gerne aufhalten: an Alltags- oder Freizeitorten. Der Alltags- oder Freizeitort schließt sich mit Akteur*innen der soziokulturellen und politischen Bildung zu einem Trio zusammen. Die Trios nutzen das Potenzial vorhandener Orte, greifen die Themen der Besucher*innen oder Nutzer*innen auf, entwickeln gemeinsam mit ihnen Ideen und werden gestalterisch und produktiv tätig. Der Ort soll zu einem langfristigen Raum für Begegnung und Engagement ausgestaltet werden.  

Alltags- bzw. Freizeitort kann ein Café ebenso sein wie eine Teestube, Shishabar oder Suppenküche, Fitnessstudio, Schwimmbad, Park, Baumarkt, Bäcker oder Blumenladen, eine KFZ-Werkstatt oder Kneipe, wie auch Räume in Moscheen, Synagogen, Kirchen oder anderen sakralen Stätten. Inspiration bieten auch die zehn Pilotprojekte

2. Welche Vorhaben können gefördert werden? 

Was die Beteiligten konkret umsetzen, bleibt den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen, mit denen das Trio zusammenarbeitet, überlassen. Produktive Aktionen, die die Besucher*innen aktivierend miteinbeziehen, sind dabei ebenso denkbar wie Maßnahmen der Organisationsentwicklung mit Blick auf demokratische Prozesse und Strukturen. Die Perspektive des Alltags- oder Freizeitorts soll in das Vorhaben ebenso einfließen wie der Blickwinkel der politischen Bildung und der Soziokultur.  

Wir erhoffen uns Ideen, die partizipativ erproben, wie Menschen im Alltag erreicht werden und den Wert von Demokratie praktisch erleben können. Es geht dabei nicht um einmalige Aktivitäten wie ein Festival, sondern um kontinuierliche Angebote, die Menschen zum Wiederkommen und/ oder Aktivwerden motivieren und die einen beständigen Ort für kontinuierliche Treffen entstehen lassen. 

3. Was verstehen wir unter der Vermittlung von Demokratiekompetenzen?

Zu Demokratiekompetenzen zählen wir die Stärkung von Respekt, Vielfalt, Toleranz und die Ablehnung von Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Antisemitismus und Extremismus. Zur Vermittlung dieser Kompetenzen gehört es unseres Erachtens, in Dialog zu treten und die Bedürfnisse des Gegenübers ernst zu nehmen sowie die Teilhabe aller zu erhöhen.  

Wir legen Wert darauf, unterschiedliche Menschen zu ermutigen, sich aktiv an politischen Prozessen und zivilgesellschaftlichem Engagement zu beteiligen. Kompetenzen für ein konstruktives, demokratisches Zusammenleben sehen wir in der Fähigkeit, Unterschiede auszuhalten, Perspektiven zu wechseln, Kompromisse eingehen zu können und kritisch zu denken wie auch, sich Wissen über demokratische Prinzipien anzueignen.  
Im Falle von Allzeitorte soll die Vermittlung partizipativ und alltagsnah mit Mitteln der Kunst & Kultur sowie der politischen Bildung stattfinden.  

4. Wer soll erreicht werden?

Das Programm möchte Multiplikator*innen der Demokratiearbeit in ihren lokalen Projekten unterstützen, qualifizieren und in fachlichen Austausch bringen. Mit den lokalen Vorhaben sollen Menschen im erwerbsfähigen Alter (16 bis 65 Jahre) erreicht werden und (wieder) Vertrauen in demokratisches Miteinander sowie das eigene Wirken gewinnen. Die Trios vor Ort können am besten beurteilen, welche Zielgruppen welche Bedarfe haben und wie sie politische Selbstwirksamkeit erfahren können.   

Eine der Zielgruppen könnten unterschiedlichste Personen sein, die das Vertrauen in Politik und Institutionen verloren haben, oder der Demokratie gegenüber ambivalent eingestellt sind. Lesenswerte Hintergrundinformationen zu dieser Zielgruppe bieten die von More in Common herausgegebenen Studien „Die 6 Typen der deutschen Gesellschaft“ und „Beziehungskrise? Bürger und ihre Demokratie in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen und den USA“ (hrsg. von der Robert Bosch Stiftung GmbH und More in Common).  

5. Welche Laufzeit haben die Vorhaben?

Insgesamt läuft das Programm auf lokaler Ebene von Juli 2026 bis September 2029. In diesem Zeitraum finden on- und offline Maßnahmen zur Qualifizierung, Vernetzung und zum Wissenstransfer für alle 15 ausgewählten Trios statt. Der Zeitraum unterteilt sich in  

  • Konzeptionsphase: die 15 von einer Jury ausgewählte Projektideen werden innerhalb von 4 Monaten zu einem Konzept entwickelt (Juli bis November 2026).  
  • Umsetzung: sieben der 15 Projekte setzen ihre Konzepte von Januar 2027 bis September 2029 um.  

6. Darf das Vorhaben schon laufen?

Nein. Das Vorhaben kann aber eine Ergänzung oder Erweiterung zu bestehenden Projekten sein. Es sollte jedoch als eigenständiges Vorhaben identifizierbar sein. 

7. Was wird von den Trios erwartet?
  • Bereitschaft zur gleichberechtigten Zusammenarbeit. Einfluss, Ressourcen und Wissen sollten geteilt werden – im Trio wie auch mit den Menschen vor Ort. Zur Teilhabe aller gehört auch, den Platz am wichtigen Tisch für andere Personen als die üblichen freizumachen.     
  • Interesse an Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit am Programm teilnehmenden Trios, mit Expert*innen aus anderen Fachbereichen sowie Wissenstransfer von Good Practice im Sinne der Skalierbarkeit und kollegialem Lernen. Hierfür sind in der Laufzeit des Programms Treffen (Präsenz und Online) vorgesehen, an denen Vertreter*innen der Trios teilnehmen.  
  • Bereitschaft zur Mitwirkung an der wissenschaftlichen Begleitung des Programms, z. B. die Teilnahme an Interviews und die Beantwortung von Fragebögen sowie Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zu dem Programm.  

8. Was ist die Konzeptionsphase? 

In der Konzeptionsphase (Juli bis Mitte November 2026) konkretisiert das Trio innerhalb von vier Monaten und mit einer Konzeptionsförderung von 6.000 Euro die Projektidee inklusive des Kosten- und Finanzierungsplans. Dafür ermittelt das Trio mit der geplanten Zielgruppe die Bedarfe vor Ort und kann dafür bereits partizipative Formate erproben. Das Trio formuliert bis Mitte November 2026 sein Konzept mit der geplanten Vorgehensweise und Verantwortungsbereichen für alle Mitwirkenden im Trio. Die Fragen für das Konzept kannst du hier einsehen. Diese Konzepte bieten die Grundlage für die Jury, sieben Projekte für die Umsetzungsphase auszuwählen.  

9. Was ist die Umsetzungsphase? 

In der Umsetzungsphase (Januar 2027 bis September 2029) sollen beteiligungsorientierte, niedrigschwellige Aktivitäten zur Ansprache und Begegnung, zum Vertrauens- und Beziehungsaufbau an Alltags- und Freizeitorten unterschiedliche Menschen zur Mitwirkung motivieren. Ziel des Programms ist die Entwicklung bedarfsgerechter Angebote zur Stärkung von Demokratiekompetenzen für die jeweilige Zielgruppe und eine Transformation des Ortes zu einem langfristigen Raum für Begegnung und Engagement.  

10. Wie hoch ist das Fördervolumen? 

In der Konzeptionsphase von Juli bis November 2026 werden alle 15 Vorhaben mit je 6.000 Euro gefördert. Davon können sieben Konzepte von Januar 2027 bis September 2029 mit jeweils bis zu 140.000 Euro umgesetzt werden.  

Die Mittel werden überjährig, d.h. unabhängig vom Kalenderjahr, zur Verfügung gestellt und werden ohne Abruf zu festen Zeitpunkten im Projekt ausgezahlt. Da es sich um eine Vollfinanzierung handelt, müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden. Das Einbringen von Eigen- oder Drittmitteln ist aber möglich, um das Fördervolumen zu erhöhen. Rahmenbedingungen dafür können im Falle einer Förderung mit dem Bundesverband Soziokultur abgestimmt werden.  

11. Welche Ausgaben sind förderfähig?

Die Förderung richtet sich flexibel nach den jeweiligen Bedarfen vor Ort und kann prinzipiell alle Kostenarten (Honorare, Sachmittel, anteilige Personalkosten etc.) enthalten. Die beantragende und mittelverwaltende Einrichtung erhält eine Konzeptionsförderung von 6.000 Euro. Eine Verwaltungskostenpauschale von insgesamt max. 15.000 Euro stehen den sieben Projekten in der Umsetzungsphase zur Verfügung. Die Reisekosten für die Teilnahme an Vernetzungstreffen werden vom Bundesverband Soziokultur übernommen. Nicht förderfähig sind Erwerb, Bau oder Renovierung von Immobilien, auch wenn sie später für gemeinnützige Aktivitäten genutzt werden sollen.

12. Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?
  • bis 17. Mai 2026: Antragstellung  
  • 3. Juniwoche 2026: Entscheidung über eingereichte Anträge per Jury-Verfahren 
  • Juli bis Mitte November 2026: Konzeptionsphase für 15 Projekte  
  • Ab Juli 2026 bis September 2029: Qualifizierung, Vernetzung, Wissenstransfer für alle 15 ausgewählten Projekte  
  • Anfang Dezember 2026: Jury-Entscheidung über sieben Projekte für Umsetzung  
  • Januar 2027 bis Sept. 2029: Umsetzungsphase sieben Projekte 
  • September 2029: Ergebniskonferenz 

13. Was sind weitere Bestandteile des Förderprogramms?

Die Projekt-Trios erfahren von Anfang an eine kollegiale Beratung durch den Bundesverband Soziokultur e.V. Das Programm legt Wert auf Vernetzung der Trios untereinander sowie auch mit weiteren Expert*innen aus Fachbereichen der Demokratiearbeit. Qualifizierungen sowie der übertragbare Wissenstransfer von Good Practice werden im gesamten Projektverlauf eine wichtige Rolle spielen, u. a. bei Vernetzungstreffen und einer abschließenden Fachkonferenz. Eine wissenschaftliche Begleitung eruiert Gelingensbedingungen und gibt so die Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren.    

14. Andere Fördermöglichkeiten

Euer Vorhaben passt nicht zur Förderung durch das Programm „Allzeitorte“? Gegebenenfalls passt eine der folgenden Förderungen, die wir hier, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, zusammengestellt haben:

ZUR PROGRAMMBEGLEITUNG

Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen ist ein gemeinsames Programm der Robert Bosch Stiftung GmbH und des Bundesverbands Soziokultur e.V.

Die Robert Bosch Stiftung GmbH arbeitet in den Fördergebieten Gesundheit, Bildung und Globale Fragen. Mit ihrer Förderung setzt sie sich für eine gerechte und nachhaltige Zukunft ein. Die Stiftung ist gemeinnützig, unabhängig und überparteilich. Die Robert Bosch Stiftung unterhält eigene Einrichtungen, entwickelt innovative Projekte und fördert auf internationaler wie lokaler Ebene. Mit ihrer Arbeit zum Thema „Demokratie“ setzt sich die Stiftung für eine lebendige und auf die Zukunft ausgerichtete Demokratie ein, die von Zusammenhalt, Vertrauen und Solidarität geprägt ist.
Weitere Informationen: https://www.bosch-stiftung.de/de/thema/demokratie

Der Bundesverband Soziokultur e.V. engagiert sich als Dach- und Fachverband für die Anerkennung und angemessene Förderung der soziokulturellen Arbeit. Seine Mitglieder sind die jeweiligen Landesverbände, in denen bundesweit über 800 soziokulturelle Zentren und Initiativen organisiert sind. Der Bundesverband Soziokultur wird den Prozess der Trios administrativ und fachlich begleiten und als Schnittstelle zur Robert Bosch Stiftung die Verwaltung der Mittel koordinieren. 
Weitere Informationen: www.soziokultur.de 

INFO-KIT

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Unsere Pressemitteilung findest du hier.   
 
Hier kannst du unsere Wort-Bild-Marke sowie weitere Visuals herunterladen:
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KONTAKT


Lies im Vorfeld bitte die FAQ sorgfältig durch. Fragen, die dadurch ungeklärt bleiben, beantworten wir gerne per E-Mail oder treten telefonisch mit dir in Kontakt.

Wir bieten Online-Beratungen an, in denen wir das Förderprogramm vorstellen. Hier findest du die Termine mit Anmeldefunktion.  

Bei allen inhaltlichen, technischen und administrativen Fragen kannst du dich an den Bundesverband Soziokultur e.V. wenden: 

Barbara Bichler

Inhaltliche Fragen 
Barbara Bichler  
barbara.bichler@soziokultur.de 

Julia Hans

Administrative und technische Fragen 
Julia Hans 
julia.hans@soziokultur.de


Allgemeine Informationen zum Programm und Pressekontakt
Alle wichtigen Infos findest du auf der Website der Robert Bosch Stiftung GmbH von Allzeitorte.  

„Allzeitorte. Gemeinsam mehr bewegen“ ist ein gemeinsames Förderprogramm der Robert Bosch Stiftung GmbH und des Bundesverbands Soziokultur e.V.